Unterweisung zur Benutzung der PSAgA
Wir bieten Ihnen die Unterweisung gemäß DGUV Regel 112-198 / 112-199 Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) an.
Die Unterweisung beinhaltet:
Eine theoretische Unterweisung einschließlich praktischer Übungen der geeigneten Personen vor der ersten Verwendung der PSAgA.
Weitere Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen.
Die Unterweisung zur Benutzung der PSAgA soll demnach die Mitarbeiter befähigen:
- gesetzliche Vorschriften und Regeln zu kennen
- Schäden an Gurten und Verbindungsmitteln und deren Ablegereife zu erkennen
- Auffanggurte korrekt anzulegen und einzustellen
- zugelassene Anschlagpunkte zu erkennen
- Sofortmaßnahmen bei Absturzunfällen anzuwenden
- das erworbene Wissen praktisch anzuwenden
- Absturzunfälle zu vermeiden