Wartung & Prüfung

Seilsicherungssysteme, Einzelanschlagpunkte und der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA):

Die Seilsicherungssysteme, Einzelanschlagpunkte und die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch einen Sachkundigen einer jährlich wiederkehrenden Überprüfung unterzogen werden.

Wir führen diese Überprüfung gerne für Sie durch.

Die Überprüfung beinhaltet u. a. folgende Leistungen:

  • Prüfung der Seiljustierung
  • Prüfung aller Systemkomponenten auf korrosive Einflüsse und Vollständigkeit der Seilanlage
  • Prüfung der Seilgleiter auf Überfahrbarkeit
  • Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (Auffanggurt, Verbindungsmittel, Auffanggerät, Bandschlingen und Temporäre Sicherheitsseile – Sichtprüfung)

Die Überprüfungen werden in einem Inspektionsbericht/Prüfbuch festgehalten und danach übergeben.

Unsere Wartungsverträge haben keine Vertragslaufzeit, Sie genießen die Vorteile der Organisation und Ausführung durch uns, gehen aber keine dauerhafte Verpflichtung ein.

 

Wenn eine Wartung nicht getätigt wird, geht die Haftung an den Bauherren über!

 

Prüfung von Anschlagpunkten mit dem Auszugsgerät

Ihre bestehenden Anschlagpunkte von ABS Safety GmbH,  bei denen keine Dokumentation der Montage vorliegt, können über eine Zugprobe mit unserem Auszugsgerät durchgeführt werden. Aufgrund neuer rechtlicher Bestimmungen ist die Überprüfung der Anschlagpunkte von anderen Herstellern mit einem Auszugsgerät nicht mehr zulässig. Mittlerweile muss, bei einem prozentualen Anteil der Anschlagpunkte, die Befestigung im Untergrund überprüft werden.

Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach BetrSichV sowie TRBS 1203

Außerdem führen wir gerne für Sie die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach BetrSichV sowie TRBS 1203 durch.  Auch hier ist eine jährliche Überprüfung erforderlich.

Überprüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

laut den berufsgenossenschaftlichen Regeln muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen auf ihren einwandfreien Zustand hin geprüft werden. So steht es in der DGUV Regel 112 – 198 (vormals BGR 198) „Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“.

Zudem wird in der DGUV Regel 112 – 198 empfohlen, Auffanggurte, mitlaufende Auffanggeräte und Verbindungsmittel nach deren Ablagereife (siehe Herstellerangaben) zu ersetzen – und das unabhängig von ihrem Zustand sowie unter normalen Einsatzbedingungen.